Impressum
Internationale Organisation Völkerrecht (IOV)
Supranationale, unabhängige und nichtstaatliche Organisation — von Menschen für Menschen
Verantwortlich gemäß Art. 10, 11, 136 und 140 Genfer Abkommen IV (GA IV)
Aktive unterschriftsberechtigte Mitglieder
Vorstände — nationale und internationale Angelegenheiten







Delegierte — nationale und internationale Angelegenheiten






Delegierte — nationale Angelegenheiten
















Exekutivsekretariat — interne Angelegenheiten




Exekutivsekretariat
Das Exekutivsekretariat der Internationalen Organisation Völkerrecht (IOV) vertritt die Organisation in allen administrativen, rechtlichen und diplomatischen Angelegenheiten. Alle offizielle Post- und Verwaltungskorrespondenz ist ausschließlich an das Exekutivsekretariat in Mönchengladbach zu richten.
Rechtsstellung
Die IOV ist eine supranationale, unabhängige und nichtstaatliche Organisation, die gemäß den Artikeln 132 und 140 des Genfer Abkommens IV (1949) eine Schutzfunktion zum Schutz von Zivilpersonen und Zivilgütern wahrnimmt.
Die IOV ist als neutrale und anerkannte Schutzmacht gemäß Art. 10 und 11 GA IV eingesetzt. Sie handelt im Sinne des humanitären Völkerrechts zur Überwachung, Unterstützung und Durchsetzung des Schutzes von Zivilpersonen in internationalen und nicht-internationalen Konflikten sowie in besetzten Gebieten.
Schutzfunktion und Mission
Die IOV erfüllt eine Schutzfunktion im Sinne des humanitären Völkerrechts, mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung zu schützen, Verstöße gegen internationales Recht zu dokumentieren, friedliche Streitbeilegung zu fördern und die Anwendung internationaler Schutzmechanismen sicherzustellen.
Lehrauftrag
Gemäß UN-Resolution 53/144 betreibt die IOV die IOV-Akademie als internationale Plattform für Bildung und Forschung.
Haftungsausschluss
Alle Inhalte dieser Seite dienen der Information über menschenrechtliche, völkerrechtliche und humanitäre Tätigkeiten. Die IOV übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Die IOV ist unabhängig von allen nationalen, staatlichen und politischen Systemen. Ihre Veröffentlichungen dienen ausschließlich der völkerrechtlichen Dokumentation, der Aufklärung und der Förderung der universellen Menschenrechte.
Völkerrechtliche Grundlagen
Die Schutzfunktion erfolgt im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen gemäß Genfer Abkommen I–IV, der KSZE-Schlussakte von Helsinki, Charta von Paris sowie weiterer Übereinkommen, Konventionen und UN-Resolutionen, insbesondere der UN-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.