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Impressum

Internationale Organisation Völkerrecht (IOV)

Supranationale, unabhängige und nichtstaatliche Organisation — von Menschen für Menschen

Verantwortlich gemäß Art. 10, 11, 136 und 140 Genfer Abkommen IV (GA IV)

Aktive unterschriftsberechtigte Mitglieder

Vorstände — nationale und internationale Angelegenheiten

Prof. Dr. Dr. h.c. Enrico UECKER
Prof. Dr. Dr. h.c. Enrico UECKER
Prof. Peter H. PROBST
Prof. Peter H. PROBST
Jana GÖRTZ
Jana GÖRTZ
Pia JUNG
Pia JUNG
Svenia HERBST
Svenia HERBST
Thorben KRÜGER
Thorben KRÜGER
Kurt KREUZER
Kurt KREUZER

Delegierte — nationale und internationale Angelegenheiten

Gerhard ECKSTEIN
Gerhard ECKSTEIN
Hermann HERZOG
Hermann HERZOG
Norma HERZOG
Norma HERZOG
Eva VERWAAIJEN
Eva VERWAAIJEN
Beate COQUI
Beate COQUI
Timo LANGENDORF
Timo LANGENDORF

Delegierte — nationale Angelegenheiten

Matthias BADZUN
Matthias BADZUN
Paul MESSINGER
Paul MESSINGER
Angelika ELSÄSSER
Angelika ELSÄSSER
Ralf LEIDING
Ralf LEIDING
Anja PUHL
Anja PUHL
Kai SCHUMMER
Kai SCHUMMER
Andreas GOTTWALD
Andreas GOTTWALD
Hauke VIEHOF
Hauke VIEHOF
Frank IẞELBORG
Frank IẞELBORG
Olaf MEYLAND
Olaf MEYLAND
Rainer STAUBER
Rainer STAUBER
Ingo KUBIS
Ingo KUBIS
Samuel PAPESCH
Samuel PAPESCH
René SAUERHAMMER
René SAUERHAMMER
Lutz PREYER
Lutz PREYER
Konstantin WAGNER
Konstantin WAGNER

Exekutivsekretariat — interne Angelegenheiten

Marko JUNG
Marko JUNG
Maria MONTESINOS
Maria MONTESINOS
Anna PIETOSCHENSKI
Anna PIETOSCHENSKI
Ines DELMONTE
Ines DELMONTE

Das Exekutivsekretariat der Internationalen Organisation Völkerrecht (IOV) vertritt die Organisation in allen administrativen, rechtlichen und diplomatischen Angelegenheiten. Alle offizielle Post- und Verwaltungskorrespondenz ist ausschließlich an das Exekutivsekretariat in Mönchengladbach zu richten.

Internationale Organisation Völkerrecht – Exekutivsekretariat
Bismarckstraße 100
41061 Mönchengladbach
DEUTSCHLAND

Die IOV ist eine supranationale, unabhängige und nichtstaatliche Organisation, die gemäß den Artikeln 132 und 140 des Genfer Abkommens IV (1949) eine Schutzfunktion zum Schutz von Zivilpersonen und Zivilgütern wahrnimmt.
Die IOV ist als neutrale und anerkannte Schutzmacht gemäß Art. 10 und 11 GA IV eingesetzt. Sie handelt im Sinne des humanitären Völkerrechts zur Überwachung, Unterstützung und Durchsetzung des Schutzes von Zivilpersonen in internationalen und nicht-internationalen Konflikten sowie in besetzten Gebieten.

Schutzfunktion und Mission

Die IOV erfüllt eine Schutzfunktion im Sinne des humanitären Völkerrechts, mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung zu schützen, Verstöße gegen internationales Recht zu dokumentieren, friedliche Streitbeilegung zu fördern und die Anwendung internationaler Schutzmechanismen sicherzustellen.

Lehrauftrag

Gemäß UN-Resolution 53/144 betreibt die IOV die IOV-Akademie als internationale Plattform für Bildung und Forschung.

Haftungsausschluss

Alle Inhalte dieser Seite dienen der Information über menschenrechtliche, völkerrechtliche und humanitäre Tätigkeiten. Die IOV übernimmt keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Die IOV ist unabhängig von allen nationalen, staatlichen und politischen Systemen. Ihre Veröffentlichungen dienen ausschließlich der völkerrechtlichen Dokumentation, der Aufklärung und der Förderung der universellen Menschenrechte.

Völkerrechtliche Grundlagen

Die Schutzfunktion erfolgt im Rahmen der völkerrechtlichen Verpflichtungen gemäß  Genfer Abkommen I–IV, der KSZE-Schlussakte von Helsinki,  Charta von Paris sowie weiterer Übereinkommen, Konventionen und UN-Resolutionen, insbesondere der UN-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.