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IOV · VÖLKERRECHT

IOV erinnert erneut: Amtsgerichte und Gerichtsvollzieher müssen ihre Bezeichnungen anpassen

Die Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) hat alle Gerichtsvollzieher und Amtsgerichte erneut offiziell darauf hingewiesen, dass die häufig verwendete Bezeichnung „Gerichtsvollzieher am Amtsgericht“ rechtlich unzutreffend ist.

Das aktuelle Rundschreiben vom 06.10.2025 stellt klar, dass Gerichtsvollzieher selbständige beliehene Organe sind und nicht in einem Dienstverhältnis zum Amtsgericht stehen.

Auch haftungs- und völkerrechtliche Anforderungen machen eine korrekte Außenbezeichnung erforderlich. Unzutreffende Bezeichnungen können zu rechtlichen Missverständnissen führen und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Im Rundschreiben werden empfohlene Formulierungen ausdrücklich benannt. Dazu zählt unter anderem die Bezeichnung:

„Gerichtsvollzieher – beauftragt vom Amtsgericht [Ort]“

Mit der Veröffentlichung dokumentiert die IOV erneut die Pflicht zur juristisch korrekten Darstellung im behördlichen und gerichtlichen Außenauftritt.

Downloads
Rundschreiben an Gerichtsvollzieher und Amtsgerichte (PDF)