
München. Ein bei der Internationalen Organisation Völkerrecht (IOV) registrierter Zivilist hat sich mit einer formellen Anfrage zur innerstaatlichen Umsetzung der KSZE-Schlussakte sowie des Genfer Abkommens IV an das Bayerische Staatsministerium der Justiz gewandt.
Zuständigkeitsfrage
Nach Angaben des Anfragestellers bezog sich das Schreiben auf die praktische Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen innerhalb Deutschlands, insbesondere auf Schulungs- und Bekanntmachungspflichten gegenüber staatlichen Stellen.
Mit Schreiben vom 7. Januar 2026 teilte das Ministerium mit, dass internationale Beziehungen sowie der Abschluss und die Umsetzung völkerrechtlicher Verträge in die Zuständigkeit des Bundes fielen. Der Anfragesteller wurde an das Auswärtige Amt verwiesen.
Eine weitergehende inhaltliche Stellungnahme zur Umsetzung auf Landesebene enthält das Antwortschreiben nicht.
Artikel 144 – Schulungs- und Bekanntmachungspflicht
Artikel 144 des Genfer Abkommens IV verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem, den Wortlaut des Abkommens möglichst weitgehend zu verbreiten, dessen Studium in militärische und – wenn möglich – zivile Ausbildungsprogramme aufzunehmen und zuständige Behörden entsprechend zu unterrichten. Die Bestimmungen gelten ausdrücklich auch in Friedenszeiten.
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages weist in einer Kurzinformation (WD 2 – 3000 – 054/24) darauf hin, dass die Implementierung völkerrechtlicher Verträge im föderalen System Deutschlands regelmäßig arbeitsteilig erfolgt. Während Ratifikation und Transformation auf Bundesebene stattfinden, liegt der Vollzug vielfach bei den Ländern.
Offene Vollzugsfrage auf Landesebene
Vor diesem Hintergrund wirft der Vorgang die Frage auf, in welchem Umfang Schulungs- und Informationspflichten nach dem Genfer Abkommen IV konkret auf Landesebene umgesetzt werden.
Die IOV kündigte an, die Frage der praktischen Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen weiter zu begleiten.
IOV