
Berlin. Eine schriftliche Anfrage zur praktischen Vermittlung und Koordination völkerrechtlicher Verpflichtungen innerhalb staatlicher Strukturen wurde an das Bundeskanzleramt gerichtet. Das Amt leitete das Anliegen an ein zuständiges Fachministerium weiter und nahm inhaltlich nicht Stellung.
Gegenstand der Anfrage
Ausgangspunkt war die Frage, wie auf Bundesebene sichergestellt wird, dass Länder und Kommunen ihre Verpflichtungen aus dem Völkerrecht kennen und in der Verwaltungspraxis berücksichtigen. Bezug genommen wurde insbesondere auf Artikel 25 Grundgesetz, wonach die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und Vorrang vor den Gesetzen besitzen.
Artikel 144 – Bekanntmachungspflichten
Artikel 144 des Genfer Abkommens IV verpflichtet die Vertragsstaaten, den Wortlaut des Abkommens möglichst weit zu verbreiten und dessen Studium in militärische sowie – soweit möglich – auch zivile Ausbildungsprogramme aufzunehmen. Ziel ist es, dass staatliche Stellen und die Bevölkerung mit den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts vertraut sind.
Anfrage zur Koordinierung
In der Zuschrift wurde erfragt, welche Maßnahmen der Bund ergreift, um Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene über entsprechende Verpflichtungen zu informieren. Zudem wurde nach möglichen Koordinierungsstrukturen innerhalb der Bundesregierung gefragt, die die Vermittlung und Dokumentation dieser Verpflichtungen begleiten.
Antwort des Bundeskanzleramtes
Das Bundeskanzleramt wies darauf hin, dass für fachliche Fragestellungen innerhalb der Bundesregierung die jeweils zuständigen Bundesministerien verantwortlich sind. Im konkreten Fall wurde das Schreiben an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet, verbunden mit dem Hinweis, etwaige Rückmeldungen dieses Ministeriums abzuwarten oder sich bei weiteren Fragen direkt dorthin zu wenden. Eine inhaltliche Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen erfolgte nicht.
Die organisatorische Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Bundesregierung sieht vor, dass Fachressorts eigenständig für ihre jeweiligen Themenbereiche verantwortlich sind.
Die Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) kündigte an, die weitere Behandlung der Fragestellung auf Bundesebene zu dokumentieren.
IOV