
Hannover. Eine Anfrage zur Umsetzung der KSZE-Schlussakte von Helsinki sowie des Genfer Abkommens IV wurde an das Niedersächsische Justizministerium gerichtet. Der Absender, ein bei der Internationalen Organisation Völkerrecht (IOV) registrierter Zivilist, bat um Auskunft darüber, wie diese Abkommen in der Praxis berücksichtigt werden. Dabei wurde unter anderem auf Artikel 144 des Genfer Abkommens IV Bezug genommen, der Staaten verpflichtet, die Bestimmungen des Abkommens bekannt zu machen und entsprechende Schulungen sicherzustellen.
Artikel 144 – Bekanntmachung und Ausbildung
Der genannte Artikel sieht vor, dass der Wortlaut des Abkommens möglichst weit verbreitet wird und seine Inhalte in Ausbildungsprogramme aufgenommen werden. Ziel ist es, dass staatliche Stellen sowie – soweit möglich – auch zivile Ausbildungsbereiche mit den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts vertraut sind.
Antwort des Ministeriums
Das Niedersächsische Justizministerium antwortete mit Schreiben vom 24. Oktober 2025, dass das Haus für justizfachliche Angelegenheiten der niedersächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig sei. Fragen der Beziehungen zu auswärtigen Staaten lägen hingegen beim Bund. Aus diesem Grund könne im Zusammenhang mit der Eingabe nichts veranlasst werden; es wurde angeregt, sich gegebenenfalls an das Auswärtige Amt zu wenden.
Weitere Ausführungen zur praktischen Umsetzung der in der Anfrage genannten Abkommen enthält das Schreiben nicht.
Föderale Umsetzungspraxis
Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Kurzinformation WD 2 – 3000 – 054/24) erfolgt die praktische Anwendung völkerrechtlicher Verpflichtungen im föderalen System Deutschlands in vielen Bereichen über Behörden der Länder und Kommunen, während Ratifikation und Transformation internationaler Verträge auf Bundesebene stattfinden.
Die Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) führt ihre Dokumentation zur Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen in den Ländern fort.
IOV