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IOV · VÖLKERRECHT

Anfrage zu KSZE-Schlussakte und Genfer Abkommen IV an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf. Eine Anfrage an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen befasst sich mit der Frage, wie die KSZE-Schlussakte von Helsinki sowie das Genfer Abkommen IV innerhalb staatlicher Strukturen praktisch berücksichtigt werden. Die Anfrage wurde von einem bei der Internationalen Organisation Völkerrecht (IOV) registrierten Zivilisten gestellt.

Artikel 144 – Bekanntmachung und Ausbildung

Artikel 144 des Genfer Abkommens IV verpflichtet die Vertragsstaaten, den Wortlaut des Abkommens möglichst weit zu verbreiten und dessen Studium in militärische sowie – soweit möglich – auch zivile Ausbildungsprogramme aufzunehmen. Ziel ist es, dass staatliche Stellen und die Bevölkerung mit den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts vertraut sind. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich auch in Friedenszeiten.

Antwort des Ministeriums

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen führt in seiner Antwort vom 28. Oktober 2025 aus, dass humanitäres Völkerrecht Bestandteil von Fortbildungsangeboten für Richterinnen und Richter sei. Darüber hinaus könne Völkerrecht im Rahmen universitärer Schwerpunktbereiche vertieft studiert werden. Richterinnen und Richter sowie weitere Justizbedienstete verfügten zudem über juristische Datenbanken mit Zugang zum Wortlaut der Abkommen und entsprechenden Kommentierungen.

Eine verpflichtende oder flächendeckende Schulung wird in dem Antwortschreiben nicht ausdrücklich beschrieben.

Föderale Zuständigkeitsverteilung

Zugleich weist das Ministerium darauf hin, dass Fragen zur Einhaltung und Umsetzung der KSZE-Schlussakte sowie der Genfer Abkommen grundsätzlich Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner betreffen und entsprechende Anfragen gegebenenfalls an Bundesbehörden zu richten seien.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages stellt in der Kurzinformation WD 2 – 3000 – 054/24 fest, dass völkerrechtliche Verpflichtungen im föderalen System Deutschlands zwar auf Bundesebene eingegangen werden, ihre praktische Durchführung jedoch häufig durch Behörden der Länder und Kommunen erfolgt.

Die Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) dokumentiert entsprechende Anfragen sowie die Antworten staatlicher Stellen zur innerstaatlichen Anwendung völkerrechtlicher Verpflichtungen.

Downloads
Antwort Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2025 (PDF)

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