
Dresden. Eine Anfrage zur Umsetzung der KSZE-Schlussakte von Helsinki sowie des Genfer Abkommens IV wurde an das Sächsische Staatsministerium der Justiz gerichtet. Der Absender, ein bei der Internationalen Organisation Völkerrecht (IOV) registrierter Zivilist, bat um Auskunft darüber, wie diese völkerrechtlichen Verpflichtungen in der Praxis innerhalb staatlicher Strukturen berücksichtigt werden. Dabei wurde unter anderem auf Artikel 144 des Genfer Abkommens IV Bezug genommen.
Artikel 144 – Bekanntmachung und Ausbildung
Artikel 144 verpflichtet die Vertragsstaaten, den Wortlaut des Abkommens möglichst weit zu verbreiten und dessen Studium in militärische sowie – soweit möglich – auch in zivile Ausbildungsprogramme aufzunehmen. Ziel ist es, dass zuständige Behörden und staatliche Stellen mit den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts vertraut sind. Diese Verpflichtungen gelten ausdrücklich auch in Friedenszeiten.
Antwort des Ministeriums
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz teilte mit Schreiben vom 2. Januar 2026 mit, dass für Fragen der Umsetzung der KSZE-Schlussakte sowie der Genfer Abkommen nicht der Freistaat Sachsen, sondern die Bundesrepublik Deutschland als Unterzeichnerstaat zuständig sei. Entsprechend falle auch die völkerrechtliche Verantwortung für diese Abkommen in den Zuständigkeitsbereich des Bundes.
Eine weitergehende inhaltliche Stellungnahme zur praktischen Anwendung der genannten Verpflichtungen auf Landesebene enthält das Antwortschreiben nicht.
Föderale Umsetzungspraxis
Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Kurzinformation WD 2 – 3000 – 054/24) erfolgt die praktische Anwendung völkerrechtlicher Verpflichtungen im föderalen System Deutschlands arbeitsteilig. Während Ratifikation und Transformation internationaler Verträge auf Bundesebene stattfinden, liegt der Vollzug vielfach bei Behörden der Länder und Kommunen.
Die Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) führt ihre Dokumentation zur innerstaatlichen Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen in den Ländern fort.
IOV