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IOV · VÖLKERRECHT

Corona-Bußgelder in Brandenburg rechtlich angreifbar

Mönchengladbach, 23. Dezember 2025 –

Wusstest du, dass bestimmte Corona-Bußgelder in Brandenburg rechtlich angreifbar sind?

Ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtes ist diesem Hinweis beigefügt. Dennoch erfolgt keine automatische Korrektur durch die zuständigen Stellen.

Betroffene haben die Möglichkeit, bereits gezahlte Corona-Bußgelder zurückzufordern oder laufende Verfahren stoppen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist ein sachliches und formales Vorgehen.

Zu diesem Zweck stellt die Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) zwei kurze Musterschreiben zur Verfügung, die zur individuellen Verwendung gedacht sind.

Die IOV empfiehlt, diese Informationen und Hilfsmittel weiterzugeben – sachlich, still und wirksam.

Downloads
Corona-Bußgelder Brandenburg (PDF)

Exekutivsekretariat

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