
Mönchengladbach, 4. November 2025
Die Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) hat in den vergangenen Tagen zwei neue diplomatische Noten an deutsche Behörden übermittelt – eine an Bürgermeister und Gemeindeverwaltungen, eine weitere an Gerichtsvollzieher.
Beide Schreiben dienen der Aufklärung über rechtliche Prüfpflichten sowie über die völkerrechtliche Schutzstellung von Zivilpersonen, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit bislang nicht eindeutig festgestellt wurde.
Ziel ist es, die Verwaltungspraxis zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass Entscheidungen gegenüber Zivilisten im Einklang mit den Bestimmungen des Genfer Abkommens IV, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der Charta von Paris stehen.
Klarstellung gegenüber Gemeinden und Standesämtern
In der ersten diplomatischen Note weist die IOV darauf hin, dass zahlreiche Einträge in deutschen Melderegistern formell als „deutsch“ geführt werden, obwohl im Geburtenregister kein entsprechender Nachweis vorliegt.
Solche automatischen Eintragungen sind unzulässig und können insbesondere im internationalen Rechtsverkehr zu rechtlichen Widersprüchen führen.
Es geht nicht um Konfrontation, sondern um Korrektur und Bewusstsein. Die Gemeinden sollen sicherstellen, dass Registerangaben mit den tatsächlichen, rechtsverbindlich festgestellten Daten übereinstimmen – nur so kann Rechtssicherheit entstehen. – Thorben Krüger, Vorstand
Die Note erinnert an die Verpflichtungen Deutschlands aus Art. 25 Grundgesetz, dem Genfer Abkommen IV sowie der Konvention über die Rechtsstellung Staatenloser von 1954.
Gemeinden werden ersucht, widersprüchliche Eintragungen zu prüfen und im Bedarfsfall den Status „staatenlos“, „ungeklärt“ oder – bei IOV-registrierten Personen – „heimatloser Zivilist“ korrekt zu vermerken.
Hinweis an Gerichtsvollzieher: Pflicht zur Prüfung vor Maßnahmen
Die zweite diplomatische Note richtet sich an Gerichtsvollzieher und erinnert an ihre besondere Verantwortung und persönliche Haftung bei Vollstreckungsmaßnahmen.
Wer Zwangsmaßnahmen durchführt, trägt die Pflicht, die rechtliche Grundlage dafür zu prüfen. Zivilisten, deren Identität oder Staatszugehörigkeit unklar ist, stehen unter internationalem Schutz – hier ist Zurückhaltung geboten. – Pia Jung, Vorstand
Die IOV verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2013, wonach Gerichtsvollzieher nicht im klassischen Beamtenverhältnis handeln, sondern eigenverantwortlich und persönlich haftbar sind.
Bei Vorlage entsprechender Nachweise, etwa Geburtsurkunden ohne Staatsangabe oder IOV-Registrierungsbestätigungen, ist die Aktenlage zwingend zu prüfen und Maßnahmen sind bis zur Klärung auszusetzen.
Völkerrechtlicher Rahmen
Beide diplomatischen Noten berufen sich auf zentrale internationale Bestimmungen. Dazu zählen das Genfer Abkommen IV mit dem Schutz der Zivilbevölkerung, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Vorrang des Völkerrechts nach Art. 25 Grundgesetz sowie die Verpflichtungen aus der Charta von Paris und der KSZE-Schlussakte.
Mit diesen Hinweisen will die IOV die Brücke zwischen nationaler Verwaltungspraxis und internationalen Rechtsnormen stärken.
Bedeutung für Zivilisten
Für die bei der IOV registrierten Zivilisten haben die diplomatischen Noten eine klare Signalwirkung.
Sie bestätigen, dass der Schutzstatus nach dem Genfer Abkommen IV gilt, solange keine eindeutige staatsrechtliche Feststellung erfolgt ist. Damit werden sowohl die Identität als auch die Würde dieser Personen völkerrechtlich gesichert.
Unsere Aufgabe ist nicht die Konfrontation, sondern die Sicherung der Menschenwürde durch Aufklärung. Jede Verwaltungshandlung, die ohne rechtliche Grundlage erfolgt, muss hinterfragt werden – friedlich, transparent und im Sinne des Völkerrechts. – Prof. Dr. Dr. h.c. Enrico Uecker, Vorstand der Schutzmacht
Ausblick
Mit den aktuellen diplomatischen Noten setzt die Internationale Organisation Völkerrecht ihre Arbeit konsequent fort, die Umsetzung des humanitären Völkerrechts im zivilen Bereich zu begleiten und Staaten an ihre Schutzpflichten zu erinnern.
Zivilisten werden gebeten, die veröffentlichten Mitteilungen aufmerksam zu lesen und über ihre Ländergruppen weiterzugeben.
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Exekutivsekretariat
