
Schreiben zu Glyphosat an nationale und internationale Stellen
Internationale Organisation Völkerrecht übermittelt Schreiben zu Glyphosat an nationale und internationale Stellen
Die Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) hat Anfang April 2026 mehrere Schreiben im Zusammenhang mit glyphosathaltigen Produkten an nationale, internationale und diplomatische Stellen übermittelt. Die Korrespondenz betrifft Fragen zu Umwelt, Gesundheit, Risikobewertung und menschenrechtlichen Schutzmaßstäben.
Adressaten der Korrespondenz
Zu den Adressaten gehören unter anderem die Bayer AG, das Umweltbundesamt, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Deutsche Institut für Menschenrechte, das Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights sowie die UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt. Darüber hinaus wurden weitere internationale Stellen und diplomatische Vertretungen im Rahmen einer beobachtenden Dokumentation informiert.
Anlass der Schreiben
Anlass der Schreiben sind öffentliche Berichte und Erklärungen aus März 2026 zu einem in den USA vorläufig genehmigten Vergleich im Zusammenhang mit Roundup beziehungsweise Glyphosat sowie geltend gemachten Non-Hodgkin-Lymphom-Erkrankungen. In den Unterlagen wird außerdem auf die Einstufung von Glyphosat durch die International Agency for Research on Cancer aus dem Jahr 2015 als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ Bezug genommen.
Inhaltliche Schwerpunkte
Nach Inhalt und Adressat unterscheiden sich die Schreiben im Schwerpunkt. An die Bayer AG richtet die IOV ein Ersuchen um fachliche Stellungnahme, Auskunft und Beweissicherung. Gefragt wird unter anderem nach der wissenschaftlichen Grundlage der Risikobewertung, nach Schutzmaßnahmen, nach dem Umgang mit der IARC-Bewertung, nach internen Entscheidungsmaßstäben sowie nach umwelt- und menschenrechtlichen Sorgfaltsprozessen.
Anfragen an staatliche Stellen
An staatliche und institutionelle Stellen wie das Umweltbundesamt, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Deutsche Institut für Menschenrechte und das OHCHR wurden Schreiben mit der Bitte um fachliche Einordnung, Prüfung und Rückmeldung übermittelt. Dabei geht es insbesondere um Expositionspfade über Boden, Wasser, Luft und Nahrungsketten, um Langzeit- und Kumulationswirkungen, um den Schutz vulnerabler Gruppen sowie um die Frage, welche umweltbezogenen und menschenrechtlichen Maßstäbe bei entsprechenden Hinweisen anzulegen sind.
Internationale Dokumentation
In den an internationale Stellen und diplomatische Vertretungen gerichteten Mitteilungen beschreibt die IOV ihre Vorgehensweise als beobachtende Dokumentation internationaler Entwicklungen im Zusammenhang mit Glyphosat im Kontext von Umwelt, Gesundheit und internationalen beziehungsweise völkerrechtlichen Verpflichtungen. Zugleich wird auf laufende Dokumentation und internationalen Informationsaustausch verwiesen.
Rechtliche Bezugspunkte
Die Schreiben benennen als rechtlichen und normativen Bezug unter anderem die UN-Resolution 48/13, die UN-Generalversammlungsresolution 76/300 sowie die Artikel 3 und 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Mehrfach wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit den Schreiben kein pauschaler strafrechtlicher Vorwurf verbunden sei, sondern eine dokumentierte, fachliche und nachvollziehbare Prüfung des Sachverhalts angestrebt werde.
Dokumentation und Auswertung
Nach den vorliegenden Unterlagen werden die Korrespondenz und die beigefügten Dokumente durch die Internationale Organisation Völkerrecht dokumentiert, archiviert und hinsichtlich ihrer fachlichen Aussagekraft ausgewertet.
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IOV