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AKADEMIE · ENERGIE

Windkraftanlagen entsprechen nicht den UN-Nachhaltigkeitskriterien

Die IOV Akademie hat in einem aktuellen Gutachten unter Leitung von Prof. Peter H. Probst die Nachhaltigkeit von Windkraftanlagen im Lichte der UN-Resolution 48/13 untersucht.

Die Analyse zeigt erhebliche ökologische Eingriffe durch Bau und Betrieb von Windkraftanlagen. Große Betonfundamente, Rodungen und Versiegelungen zerstören Lebensräume, während Vögel und Fledermäuse durch Kollisionen mit Rotorblättern gefährdet sind. Zusätzlich entstehen durch den Abrieb der Rotorblätter Mikroplastikpartikel, die in Böden und Gewässer gelangen.

Auch gesundheitliche Belastungen der Anwohner werden thematisiert. Infraschall, Schattenwurf, Lichtreflexionen und nächtliche Befeuerung beeinträchtigen nach Einschätzung der Akademie die Lebensqualität. Hinzu kommen wirtschaftliche Auswirkungen wie Wertverluste von Immobilien.

Wirtschaftlich bewertet das Gutachten die Windkraft als problematisch. Der hohe Rohstoffbedarf – insbesondere an Stahl, Beton und seltenen Erden – geht häufig mit Umwelt- und Menschenrechtsproblemen in den Förderländern einher. Zudem sind Rotorblätter kaum recycelbar und müssen am Ende ihrer Lebensdauer deponiert oder verbrannt werden.

Die IOV Akademie kommt zu dem Schluss, dass die aktuelle Windkrafttechnologie in allen drei Säulen der Nachhaltigkeit – ökologisch, sozial und wirtschaftlich – nicht den Anforderungen der Vereinten Nationen entspricht.

IOV Akademie

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