
Rechtliche Einordnung ukrainischer Schutzsuchender und öffentliche Debatte um „wehrfähige Männer“
Die Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) hat mehrere Schreiben an Medien, Behörden und Institutionen gerichtet, um eine rechtliche Klarstellung in der öffentlichen Darstellung ukrainischer Schutzsuchender zu erreichen. Anlass ist ein veröffentlichter Medienbeitrag, in dem politische Forderungen im Zusammenhang mit ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter formuliert wurden.
Abgrenzung der Rechtsgebiete
Nach Auffassung der IOV besteht das zentrale Problem darin, dass in der öffentlichen Debatte unterschiedliche Rechtsgebiete miteinander vermischt werden. Betroffen sind insbesondere das humanitäre Völkerrecht, das Flüchtlingsrecht, das Aufenthaltsrecht sowie das nationale Sozialleistungsrecht. Eine solche Vermischung kann zu Fehlinterpretationen führen.
Die Organisation stellt klar, dass der Schutzstatus von aus der Ukraine eingereisten Personen in Deutschland in der Regel auf dem vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz basiert und nicht automatisch auf der Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Gleichzeitig richtet sich der Zugang zu Sozialleistungen nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus und den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, nicht nach politischen Bewertungen oder dem Kriterium der Wehrfähigkeit.
Einordnung des humanitären Völkerrechts
Weiter wird darauf hingewiesen, dass das humanitäre Völkerrecht, insbesondere das IV. Genfer Abkommen, dem Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten dient. Es stellt jedoch keine unmittelbare Grundlage für sozialrechtliche Entscheidungen im nationalen Recht dar. Eine direkte Ableitung von Leistungsansprüchen oder deren Ausschluss aus diesem Regelwerk ist rechtlich nicht vorgesehen.
Ziel der Initiative
Die IOV hat in ihren Schreiben um Prüfung gebeten, ob in der öffentlichen Darstellung ausreichend zwischen politischer Forderung und geltender Rechtslage unterschieden wird. Darüber hinaus wird angeregt, die Begriffe „Schutzsuchende“, „Flüchtlinge“ und „wehrfähige Männer“ rechtlich klar voneinander abzugrenzen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ziel der Initiative ist nach Angaben der Organisation eine präzise und rechtskonforme öffentliche Kommunikation sowie die Vermeidung pauschaler Bewertungen von Personen, die vor einem bewaffneten Konflikt geflohen sind.
Die angeschriebene Stellen wurden um Stellungnahme gebeten.
IOV