
Berlin. Eine schriftliche Anfrage zur praktischen Vermittlung und Koordination völkerrechtlicher Verpflichtungen innerhalb staatlicher Strukturen wurde an das Bundespräsidialamt gerichtet. Das Amt verwies das Anliegen an die Bundesregierung und nahm inhaltlich nicht Stellung.
Gegenstand der Anfrage war die Frage, wie auf Bundesebene sichergestellt wird, dass Länder und Kommunen ihre Verpflichtungen aus dem Völkerrecht kennen und in der Verwaltungspraxis berücksichtigen. Bezug genommen wurde dabei insbesondere auf Artikel 25 Grundgesetz, wonach die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und Vorrang vor den Gesetzen besitzen.
Artikel 144 – Bekanntmachungspflichten
Artikel 144 des Genfer Abkommens IV verpflichtet die Vertragsstaaten, den Wortlaut des Abkommens möglichst weit zu verbreiten und dessen Studium in militärische sowie – soweit möglich – auch zivile Ausbildungsprogramme aufzunehmen. Ziel ist es, dass staatliche Stellen und die Bevölkerung mit den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts vertraut sind.
Anfrage zur Koordinierung auf Bundesebene
In der Zuschrift wurde unter anderem erfragt, ob es innerhalb der Bundesregierung eine koordinierende Struktur oder eine ressortübergreifende Stelle gibt, die die Vermittlung und Dokumentation entsprechender Verpflichtungen begleitet. Ebenfalls angesprochen wurde die Frage, wie mögliche Umsetzungsdefizite auf Landes- oder kommunaler Ebene identifiziert werden und ob bundesweite Informations- oder Schulungsprogramme vorgesehen sind.
Antwort des Bundespräsidialamtes
Das Bundespräsidialamt nahm Bezug auf die an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gerichtete Zuschrift und wies darauf hin, dass der Bundespräsident ein eigenständiges Verfassungsorgan und nicht Teil der Bundesregierung ist. Aus diesem Grund wurde empfohlen, die Anfrage unmittelbar an die Bundesregierung zu richten. Eine inhaltliche Beantwortung der aufgeworfenen Fragen erfolgte nicht.
Die verfassungsrechtliche Stellung des Bundespräsidenten umfasst keine Regierungs- oder Verwaltungsfunktionen innerhalb der Bundes- oder Landesverwaltung.
Die Internationale Organisation Völkerrecht (IOV) kündigte an, die weitere Behandlung der Fragestellung auf Bundesebene zu dokumentieren.
IOV